Diese Yoga-Kurse werden bezuschusst
Im Rahmen der Primärprävention nach § 20 Absatz 1 SGB V wird Yoga im Bereich der Stressreduktion und der Entspannung anerkannt. Die zentrale Prüfstelle Prävention prüft und zertifiziert Yoga-Kurse, die einen hohen Qualitätsstandard gewährleisten. Alle Yoga-Kursangebote im Yoga-Zentrum Witten sind zertifiziert durch die Zentrale Prüfstelle Prävention.
- Yoga-Kurs, 11 Einheiten, 90 Minuten: Kurs-ID KU-ST- 4CFSVL
- Yoga-Kurs, 10 Einheiten, 90 Minuten: Kurs-ID KU-ST- T1QPBC
- Yoga-Kurs, 9 Einheiten, 90 Minuten: Kurs-ID KU-ST-BT6FNT
- Yoga-Kurs, 8 Einheiten, 60 Minuten: Kurs-ID KU-ST-DZUX1S
Die Kursgebühren für meine wöchentlichen Yoga-Präventionskurse werden bis zu 80%, teilweise auch zu 100 % erstattet. Wird die Kursgebühr nicht zu 100% erstattet, gilt bei gesetzlichen Krankenversicherungen in der Regel eine Obergrenze. Sie liegt zwischen 70 und 90 Euro.
Über die Beihilfe erhalten Sie als Privatversicherte*r 75 Euro pro Kurs – zwei Mal im Kalenderjahr.